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1. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 11

1909 - Leipzig : Hirt
2. Ausbruch der Revolution. 11 Nationalversammlung wieder angenommen, so erhielt er Gesetzeskraft auch gegen den Willen des Königs. Die absolute Monarchie war in eine konstitutionelle umgewandelt. Das Land wurde in 83 Departements eingeteilt, die meist nach Gebirgen und Flüssen abgegrenzt und benannt waren. Die Beamten der Gemeindeverwaltung sollten von der Gemeinde gewählt werden; dadurch wurde der Grundsatz der Selbstverwaltung eingeführt. Im Gerichtswesen wurden durchgreifende Veränderungen vorgenommen. Zu den Gerichtsverhandlungen erhielt jedermann Zutritt, die Geschworenen- und die Handelsgerichte wurden eingeführt. Der König fügte sich diesen Beschlüssen. Auch der Pöbel mischte sich in die Bewegung. Die Hefe des Pariser Volkes, darunter mehrere tausend Weiber, zog von Paris nach Versailles und verlangte, die Königliche Familie solle ihre Hofhaltung nach Paris verlegen. Wieder gab der König nac^ Alle diese Vorgänge hatten aber den leeren Staatsschatz nicht gefüllt. Da erklärte die Nationalversammlung alle Kirchen- und Klostergüter zu Staatseigentum; dafür sollte der Staat die Besoldung der Geistlichen übernehmen. Damit der Staat nicht zu viele Geistliche zu unterhalten hätte, wurden die geistlichen Orden aufgehoben mit Ausnahme derer, die sich mit dem Unterrichte der Jugend und der Krankenpflege befaßten. Um Zahlungen zu ermöglichen, wurde Papiergelds die sogenannten Assignate, geschaffen, als deren Sicherheit die Kirchen- und Klostergüter galten. Die Nationalversammlung verkaufte um Spottpreise die Kirchengüter. Necker sagt darüber: „Im Jahre 1789 wäre es leicht gewesen, die Staatsfinanzen in Ordnung zu bringen; aber schon nach Ablauf eines Jahres ist es so weit gekommen, daß der Staat durch maßlose Verschwendung mit Riesenschritten dem Bankrott entgegeneilt." Die Männer, denen die Leitung des Staates in die Hand gegeben wurde, waren keine Staatsmänner. Der einzige, der imstande gewesen wäre, durch die Überlegenheit seines Geistes und durch seine staatsmännische Begabung die Hochflut der Revolution in geordnete Bahnen zu lenken, das errungene Gute zu bewahren und der Zügellosigkeit Einhalt zu tun, war Graf Mirabeau. Er näherte sich dem Könige und wollte einen starken Verfassungsstaat. Lafayettes Neid hinderte ihn, die leitende Stelle im Ministerrat einzunehmen, und sein rascher Tod nahm dem Könige die letzte und beste Stütze. Die Königliche Familie machte einen Fluchtversuch. Schon der belgischen Grenze nahe, , wurde sie zur Rückkehr nach Paris gezwungen. Die erste Nationalversammlung löste sich nach zweijähriger Dauer auf. Sie wird die konstituierende genannt, Assemblee nationale Constituante, weil sie dem Staate die Verfassung, la Constitution,

2. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 16

1909 - Leipzig : Hirt
16 I- Die Französische Revolution. Geltung, alles deutet auf den Ackerbaustaat hin. Am 31. Dezember 1805 wurde dieser Kalender außer Kraft gesetzt. Der Konvent erklärte die christliche Religion für abgeschafft und ersetzte sie durch einen Kult der Vernunft. Eine Theaterdame, Madame Maillard, wurde als Göttin der Vernunft in einer Sänfte zur Kathedrale Notre-Dame getragen, dort auf den Altar gesetzt, während die Menge Lieder auf die Freiheit und gegen die christliche Religion sang. In den Provinzstädten wurden diese Szenen nachgeahmt. Im Jakobinerklub zu Straßburg wurde sogar beantragt, das Münster niederzureißen. Ein Herr von Türkheim hatte den Mut zum Gegenantrag, man solle aus den Steinen ein Narrenhaus bauen und den zuerst hineinsperren, der den Antrag gestellt habe, das Meisterwerk Erwins von Steinbach zu zerstören. Durch Konventsbeschluß wurden alle Kirchen geschlossen. Der Pöbel zog mit kirchlichen Gewändern durch die Straßen. Die allgemeine Zuchtlosigkeit wurde sogar Robespierre zu stark; er hielt im Konvent eine Rede über das Dasein Gottes und die Unsterblichkeit der Seele. Das war nach Dantons Hinrichtung. Die neue Verfassung, die letzte Tat des Nationalkonvents, teilte die Volksvertretung in zwei Kammern und übertrug die vollziehende Gewalt, d. i. die eigentliche Regierung, einem Direktorium von fünf Mitgliedern. Diesem stand ein verantwortliches Ministerium zur Seite. Die erste Kammer bestand aus 500 Mitgliedern, die mindestens 30 Jahre alt sein mußten, und hieß Conseil des cinq cent; die zweite Kammer bestand aus 250 Mitgliedern, die mindestens 40 Jahre alt sein mußten, und hieß Conseil des anciens. Die erste Kammer sollte die Gesetzesvorschläge beraten, die zweite sie bestätigen. Die Mitglieder des Conseil des anciens mußten entweder verheiratet oder verwitwet sein. Diese Bestimmung in Verbindung mit der Festsetzung eines Mindestalters bedeutet ein Einlenken in ruhigere Bahnen. Die Gegenpartei erregte einen Aufstand in Paris, den General Napoleon Bonaparte im Aufträge des Konvents in ein paar Stunden auseinandersprengte. Auch ' hier zeigte sich Napoleons Überlegenheit. Nach zweimaligem scharfen Feuern der Truppen mit Kugeln waren die Aufständischen so weit eingeschüchtert, daß er fortan nur blind laden ließ. Von dem Volke wurden 70 bis 80 getötet und zwischen 300 und 400 verwundet. Er hat std) später selbst darüber geäußert, wenn er im Anfang nur mit Pulver hätte laden lassen, hätte der Pöbel Mut bekommen, der Kampf hätte sich tagelang hingezogen und wahrscheinlich 30000 Mann gekostet. Wenn Ludwig Xvi. bei Beginn der Revolution einige ernstliche Kartätschenschüsse angeordnet hätte, wären Frankreich die Greuel der Revolution erspart geblieben. Nack) Niederwerfung des Aufstandes löste der Nationalkonvent sich auf, um der neuen Kammer Platz zu machen. Die Zeit des Nationalkonvents, von 1792 — 1795, war die blutigste der

3. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 20

1909 - Leipzig : Hirt
20 I. Die Französische Revolution. Bonaparte nach seiner Rückkehr aus Ägypten mit einer Abteilung Soldaten in den Sitzungssaal des Rates der Fünfhundert einrückte und die Abgeordneten auseinandertrieb. Damit war auch die Regierung gestürzt. Mit seinen Anhängern beriet er eine neue Verfassung; die Abgeordneten beider Räte wurden am Abend desselben Tages zu einer gemeinsamen Sitzung zusammenberufen, in der die neue Verfassung angenommen wurde. Die vollziehende Gewalt wurde einem auf zehn Jahre gewählten Konsul übertragen. Zwei andre Konsuln traten ihm mit beratender Stimme zur Seite. Zum Ersten Konsul wurde selbstverständlich General Bonaparte gewählt. Die Mitgliederzahl der gesetzgebenden Körperschaften wurde auf 100 und 300 verringert. Die Beamten und Offiziere wurden vom Ersten Konsul ernannt. Die Republik bestand nur noch dem Namen nach. Wir haben jetzt einen Herrn, sagte einer der Mitkonsuln, der alles weiß und alles kann. Zum Minister des Äußern wurde Talleyrand, zum Kriegsminister Carnot, zum Polizeiminister Fouche ernannt. Dieser kontrollierte scharf die Zeitungen der Gegenpartei. Beendigung des zweiten Koalitionskrieges. Nachdem Bonaparte die innern Angelegenheiten des Staates so weit geordnet hatte, daß er Paris verlassen konnte, reiste er über den Großen St. Bernhard nach Italien, um dem Kriege gegen die zweite Koalition eine andre Wendung zu geben. Rußland war schon ausgetreten, verstimmt über die Eifersüchteleien der übrigen Mächte. In der Schlacht bei Marengo wurde ein österreichisches Heer besiegt, ein zweites bei Hohenlinden in Bayern. Beide Schlachten fallen ins Jahr 1800. Der Krieg mit Österreich und dem Deutschen Reiche war beendet. Im Frieden zu Luneville an der Meurthe wurde der Friede von Campo Formio bestätigt; das linke Rheinufer blieb in französischem Besitz. Die dadurch benachteiligten weltlichen Fürsten sollten durch die Besitzungen der geistlichen Fürsten entschädigt werden. Dann wurden die italienischen Verhältnisse geordnet. Die Zisalpinische Republik erhielt den Namen Italienische Republik; sie wählte Bonaparte zum Präsidenten auf zehn Jahre. Ober- und Mittelitalien war mit Frankreich in Personalunion vereinigt. Der Kirchenstaat und das Königreich Neapel wurden wiederhergestellt. Mit dem Papste wurde ein Konkordat vereinbart, das die kirchlichen Angelegenheiten Frankreichs regelte, soweit sie die katholische Kirche betrafen; die übrigen Konfessionen erhielten volle Freiheit (1801). Mit England wurde 1802 der Friede zu Amiens geschlossen. Die eroberten französischen Kolonien sollten Frankreich, Malta dem Johanniterorden, Ägypten der Türkei zurückgegeben werden. An Holland und Spanien machte sich England bezahlt durch die Inseln Ceylon und Trinidad, die während des

4. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 10

1909 - Leipzig : Hirt
10 I. Die Französische Revolution. hinstellte. Die Hofhaltung schuldete 1778 den Weinlieferanten fast 800000, den Fisch- und Fleischlieferanten 3v2 Million Frcs. So gingen König und Königin nicht unschuldig ihrem harten Geschick entgegen^____ 2. Ausbruch der Revolution. Innere Umgestaltungen. Als die Regierung keinen Ausweg mehr aus der großen Geldverlegenheit wußte, wurde 1787 eine Versammlung der Notabeln, d. i. des hohen Adels, der hohen Geistlichkeit und der Dberbeamten des Staates, berufen und der Vorschlag gemacht, Adel und Geistlichkeit sollten auf ihr Vorrecht der Steuerfreiheit verzichten. Die verschuldeten obern Stände lehnten den Vorschlag ab. Nun entschloß sich der König, die Vertretung des Volkes zu berufen, die seit fast ii ^ zwei Jahrhunderten nicht mehr gehört worden war. ‘y <Ain 5. Mai 1789 trat sie zusammen. Sie bestand aus 300 Ber- atern des Adels, 300 der Geistlichkeit, 600 des Bürger- und Bauernstandes. Adel und Geistlichkeit verlangten Abstimmung nach den drei Ständen. Jeder Stand sollte für sich über die Gesetzesvorlagen sich einigen und nach Mehrheitsbeschluß eine Standes stimme abgeben. Der dritte Stand dagegen verlangte Abstimmung nach Köpfen; er wußte, daß viele Adlige und Geistliche auf seiner Seite standen und er dadurch über eine ansehnliche Stimmenmehrheit verfügen würde. Da eine Einigung nicht erzielt wurde, trennte sich der dritte Stand von den beiden andern und erklärte sich zur Nationalversammlung. In diese traten j nun Geistlichkeit und Adel zum großen Teil ein. Die Truppen fielen vom Könige ab; ein Bürgerheer wurde gebildet, an dessen Spitze La-sayette stand. Die Bastille, das Staatsgefängnis, wurde am 14. Juli zerstört. Im Lande griffen die Bauern zu den Waffen, stürmten die Schlösser ihrer Gutsherren und brannten zahlreiche Klöster nieder. Viele vornehme Familien wanderten aus und siedelten sich in den Rheinlanden, besonders in Koblenz, an. Man nannte sie Emigranten. In der Nacht zum^August 1789 schaffte die Nationalversammlung alle Vorrechte des Adels und der Geistlichkeit ab; von Adligen und Bischöfen selbst waren die Anträge gestellt worden; andre Mitglieder dieser Stände suchten den König zu bewegen, dem Beschluß die Zustimmung zu versagen. Die Leibeigenschaft würde aufgehoben, das Jagdrecht der Vornehmen, die Zehntabgabe für die Kirche, die Häufung geistlicher Ämter bei einer Person, der Ämterverkauf wurden gesetzlich verboten. In einer spätern Sitzung wurde die gesetzgebende und oberrichterliche Gewalt sowie das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, dem Könige genommen; man gestattete ihm ein Einspruchsrecht gegen die von der Nationalversammlung beschlossenen Gesetze. Sein Einspruch hatte aber nur aufschiebende Wirkung für vier Jahre. Wurde nach deren Ablauf derselbe Gefetzesvorschlag von der

5. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 12

1909 - Leipzig : Hirt
12 I- Die Französische Revolution. gegeben hat. Diese Verfassung durch Einzelgesetze näher zu bestimmen, wurde eine neue Nationalversammlung gewählt. Niemand, der der ersten angehört hatte, durfte in diese gewählt werden. Sie wird die gesetzgebende genannt, Assemblee nationale legislative. Adel und Geistlichkeit waren darin gering vertreten. Die Revolution ging ihren Gang weiter. Wie eine Lawine, die den Berg hinabrollt, nicht rastet, bis sie den Abgrund erreicht und alles zerstört hat; wie eine Mauer, aus der man einen Stein ausgebrochen, immer weiter zerfällt, bis sie zum Trümmerhaufen geworden, so erging es dem französischen Staatswesen zur Zeit der Revolution: „wo rohe Kräfte sinnlos walten, Da kann sich kein Gebild gestalten; wenn sich die Völker selbst befrein, Da kann die Wohlfahrt nicht gedeihn^-^ Das Ausland. Die Emigranten hatten sich in den Rheinlanden gesammelt und rüsteten unter dem Schutze des Kurfürsten von Trier zu einem Einfall in Frankreich. An ihrer Spitze stand ein jüngerer Bruder des Königs, der spätere König Karl X. Der Deutsche Kaiser Leopold Ii. verlangte von Frankreich Ersatz für die Schädigung deutscher Fürsten durch die Aufhebung des Zehnten und andrer Erträge. Deutsche Fürsten hatten nämlich Privatbesitzungen im Elsaß; die französische Regierung lehnte die Entschädigungen ab und führte Beschwerde über die Unterstützung der Emigranten durch deutsche Fürsten. Ludwig Xvi. wurde gezwungen, bei der Nationalversammlung die Kriegserklärung gegen den Kaiser zu beantragen. König Friedrich Wilhelm Ii. von Preußen trat auf die Seite des Kaisers. Beide Mächte wählten den Herzog Karl Ferdinand von Braunschweig zum Oberfeldherrn der verbündeten Heere. Dieser erließ eine Erklärung, daß er die Stadt Paris zerstören würde, wenn dem Könige die geringste Gewalttätigkeit zugefügt werde. Die Folge war, daß der König als Verräter des Vaterlandes betrachtet wurde. Die Volksvertretung war in Parteien gespalten, die Gemäßigten hatten ihren Einfluß verloren, die Umsturzpartei, die Radikalen, die Oberhand behalten. In einem ehemaligen Jakobinerkloster hielten sie ihre Versammlungen ab und bekamen daher den Namen Jakobiner. Von diesen ging der Angriff auf den Thron aus. Die Königliche Familie war in ihrem Palaste nicht mehr sicher vor der Hefe des Volkes. Die wütendsten Gegner des Königtums waren Robespierre, Danton und Marat. Ihre Aufhetzungen führten einen Sturm auf den Königlichen Palast der Tuilerieu herbei. Die Königliche Familie flüchtete in die Nationalversammlung und mußte hier in der Kronloge zuhören, wie man über die Abschaffung des Königtums beriet. Zunächst wurde der König seiner Stellung enthoben, die Königliche Familie getrennt ins Gefängnis gebracht.

6. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 14

1909 - Leipzig : Hirt
14 I. Die Französische Revolution. unberührt von den rohen Schimpfreden seiner Wächter, mit einem letzten Blick auf die Fenster der Seinen den Wagen, der ihn zum Blutgerüste führte. Mit einem Gebet um Verzeihung für sein irregeleitetes Volk empfing er den Todesstreich. Der Grundstein der Republik wurde an diesem Tage durch Mörderhand in Königsblut gesenkt; Blut und Mord blieb die Losung in allen Teilen des sogenannten Freistaates. *) 3. Die Republik. Innere Angelegenheiten und Kämpfe. Der Nationalkonvent wählte zur Regierung des Landes eine Kommission von neun Mitgliedern, die den Namen Comite du salut public, d. i. Wohlfahrtsausschuß, führte. Sämtliche Mitglieder gehörten der radikalen Umsturzpartei an. General Dumouriez versuchte sein Heer zum Sturze des Nationalkonvents zu bewegen; das Heer folgte ihm nicht. Deshalb floh er zu den Österreichern, seinen bisherigen Waffengegnern. Dies benutzte die Umsturzpartei, um die gemäßigte Partei der Girondisten in Anklagezustand zu versetzen. Deren Führer wurden hingerichtet, die übrigen gingen nach dem Süden und suchten die Bevölkerung gegen den Konvent in Bewegung zu setzen, aber ohne Erfolg; die meisten kamen um. Aber auch ihr Gegner Marat wurde von einer entschlossenen Frau, Charlotte Corday, erdolcht. Die Bevölkerung der Vendse erregte einen Aufstand gegen den Konvent, erlag aber in tapferer Gegenwehr den Heeren des Konvents. Auch im Süden Frankreichs, in Lyon, Marseille und Toulon, erhob sich die Bevölkerung gegen die Konventsregierung ohne Erfolg; die Stadt Toulon nahm zu ihrem Schutze eine englische Flotte in ihren Hafen auf. Ein Konvents- x) „Ein Blatt beleuchtet die Frage nach dem Schicksale der 435 Konventsmitglieder, die für den Tod des Königs stimmten, und kommt dabei zu dem merkwürdigen Ergebnisse, daß eigentlich nur blntwenigen, unter ihnen dem Maler David, der erhoffte Preis an Ehren und Ansehen zuteil wurde; 1814 bei dem Abzüge des Kaisers nach der Insel Elba befanden sich ihrer nur noch 30 in Amt und Würden. Ein großer Teil fiel ihrem Schoßkinde, der Revolution, zum Opfer, die ihre Eltern mit Wonne verschlang; Napoleon Bonaparte liebte sie nicht, suchte sich ihrer durch allerhand Verwendungen zu entledigen, 37 wurden unter der Revolution guillotiniert, 6 begingen Selbstmord, 7 wurden ermordet, einer erschossen, 5 starben eines geheimnisvollen gewaltsamen Todes, 5 wurden nach Cayenne deportiert, wo sie elend umkamen, 2 unterlagen dem Kummer, 4 wurden wahnsinnig. Von den übrigen brachte Napoleon 100 in der Magistratur, der Präfektur, dem Hospital und dem Polizeidienste unter. Siöyes, Bonapartes Mitkonsul, blieb Senator, Tallien wurde Konsul in Alicante, Bonnet Direktor der Oper, Fouche Polizeiminister. Auch denen, die, ohne Konventsmitglieder zu sein, doch mittelbar zu Ludwigs Xvi. Tode beitrugen, erging es nicht zum besten, viele starben auf dem Schafott, so der Schuster Simon, der Peiniger des Dauphins. Er wurde am Tage nach Robespierres Hinrichtung guillotiniert." (Kölnische Zeitung vom 25. Januar 1902, Nr. 70.)

7. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 45

1909 - Leipzig : Hirt
Zeittafel. 45 und die Siege des Feldmarschalls waren größtenteils die Folge seiner tiefdurchdachten Kriegspläne. Blücher erkannte die Verdienste Gneisenaus oft und gern an und nannte ihn seinen Kopf. Nach den Befreiungskriegen war er noch in verschiedenen militärischen Staatsstellungen tätig und erlangte die Würde eines Feldmarschalls. Er starb 1831 zu Posen im Alter von 71 Jahren. Gneisenau besaß als Feldherr einen bewunderungswürdigen Scharfblick, feste Entschlossenheit, größte Ruhe in der Gefahr und eine unermüdliche Tätigkeit. Weniger wegen seiner Bedeutung als Führer als wegen seiner Vaterlandsliebe ist Major von Lützow erwähnenswert. Er erhielt 1813 die Erlaubnis, eine Freischar zu bilden, die durch Körners Lied von Lützows wilder, verwegener Jagd volkstümlich geworden ist. Da sie wegen planloser Märsche und unglücklicher Gefechte wenig leistete, wurde sie dem übrigen Heer einverleibt. Die Lützower trugen schwarze Uniform. Theodor Körner und der Turnvater Jahn sind die bekanntesten Männer aus dieser Freischar. (Fig. 22.) Zeittafel. Notabelnversammlung 1787 Zusammentritt der Nationalversammlung . . . ... 5. Mai 1789 Erstürmung der Bastille 14. Juli 1789 Aufhebung der Vorrechte . . 5. August 1789 Frankreich wird konstitutionelle Monarchie . . . 1789 Die Konstituierende Versammlung . . . 1789—1791 Die Gesetzgebende Versammlung . . . 1791—1792 Der Nationalkonvent . . . 1792—1795 Frankreich wird Republik September 1792 Hinrichtung Ludwigs Xvi . 21. Januar 1793 Schreckensherrschaft Dantons und Robespierres . . . . 1793—1794 Das Direktorium . . . 1795—1799 Das Konsulat . . . 1799—1804 Das Kaiserreich . . . 1804—1815 Der erste Koalitionskrieg . . . 1792—1797 Sonderfriede zu Basel 1795 Friede zu Campo Formio 1797 Zug Bonapartes nach Ägypten . . . 1798—1799 Der zweite Koalitionskrieq . . . 1798—1802 Friede zu Luneville .... 1801 Friede zu Amiens . . . 1802 Reichsdeputationshauptschluß 1803 Der dritte Koalitionskrieg 1805 Schlacht bei Trafalgar, bei Austerlitz, Friede zu Preßburg . . 1805 Stiftung des Rheinbundes, Auflösung des Deutschen Reiches. . 1806 Preußens Niederwerfung, Schlachten bei Jena, Auerstädt. . . 1806

8. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 70

1909 - Leipzig : Hirt
70 Iv. König Friedrich Wilhelm Iv. von Preußen und seine Zeit. Die gesetzgebende Gewalt. Die gesetzgebende Gewalt wird gemeinschaftlich durch den König und den Landtag der Monarchie ausgeübt. Der Landtag zerfällt in zwei Kammern; diese heißen das Herrenhaus und das Haus der Abgeordneten. Das Herrenhaus. Das Herrenhaus besteht aus den volljährigen Prinzen des Königlichen Hauses, aus Mitgliedern mit erblicher Berechtigung und aus gewählten Vertretern. Zu den erbberechtigten Mitgliedern gehören die Häupter der fürstlichen Familien von Hohenzollern-Hechingen und Sigmaringen, die ehemals reichsunmittelbaren Fürsten und Grafen, deren Länder an Preußen gekommen sind. Die gewählten Mitglieder vertreten die Domkapitel, die Universitäten und die großen Städte. Die gewählten Vertreter bedürfen der Bestätigung des Königs. Außerdem hat der König das Recht, einzelne Personen aus besondern: Vertrauen in das Herrenhaus zu berufen. Das Abgeordnetenhaus. Das Haus der Abgeordneten besteht aus 443 freigewählten Vertretern des Volkes. Jeder Preuße, der das 24. Lebensjahr erreicht hat und die bürgerlichen Rechte besitzt, ist stimmberechtigter Urwähler. Die Urwähler eines Ortes werden nach Maßgabe ihrer Steuerzahlung in drei Klassen eingeteilt. Jede Klasse wählt gleichviel Wahlmänner. Die Wahlmänner treten im Hauptorte des Wahlbezirks zusammen und wählen die Abgeordneten. Eine königliche Bestätigung der so gewählten Abgeordneten ist nicht erforderlich. Auf königliche Berufung versammeln sich die Mitglieder des Herrenhauses und des Abgeordnetenhauses alljährlich in Berlin zur Beratung und Beschlußfassung über die vorgelegten Gesetzentwürfe. Die Sitzungen beider Versammlungen sind öffentlich, d. h. die Bürger dürfen auf den Tribünen zuhören, soweit die Plätze reichert.1) Das Recht, Gesetzesvorschläge zu machen, steht sowohl dem Ministerium in Vertretung des Königs als auch den Mitgliedern der beiden Kammern zu. Zur Gültigkeit eines Gesetzes ist erforderlich, daß es sowohl im Herrenhause wie im Abgeordnetenhause die Mehrzahl der Stimmen erlangt hat. Das so angenommene Gesetz bedarf der Bestätigung des Königs. Wird eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllt, so kommt das Gesetz nicht zustande. Die vollziehende Gewalt. Die vollziehende Gewalt steht allein dem Könige zu. Dazu gehören die Ernennung und Entlassung der Minister, die Bekanntmachung der Gesetze, der Oberbefehl über das Heer, das Recht, Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, das Recht der Begnadigung und Strafmilderung, die Verleihung von Orden, das Münzrecht, die Berufung und Schließung des Landtages. Das Richteramt. Der König ist nicht mehr, wie früher, oberster Richter. Die richterliche Gewalt wird im Namen des Königs durch *) Die Platzkarten werden vom Portier unentgeltlich gegeben.

9. Von der französischen Staatsumwälzung bis zur Gegenwart - S. 75

1909 - Leipzig : Hirt
9. Überblick über die wichtigsten Ereignisse in den Hauptstaaten. 75 deutschen Flotte nicht förderte, wurden die vorhandenen Schiffe verkauft. Preußen erhielt zwei als Ersatz für die geleisteten Beiträge. Dann wurden Kriegsschiffe, Panzerschiffe und Kanonenboote gebaut. Die preußischen Frauen sammelten Beiträge zum Bau eines Schoners/) der den Namen Frauenlob erhielt, und die Urwähler stifteten das Geld für den Schoner Hela. Der Staat kaufte die Insel Dänholm bei Stralsund und baute dort einen Hasen, von Oldenburg wurde ein Landstrich am Jadebusen gekauft und der Kriegshafen Wilhelmshaven angelegt. Danzig und Stralsund erhielten Marinetruppen, Swinemünde ein eisernes Schwimmdock; zur Heranbildung von Seeoffizieren und Unteroffizieren wurden in den Hafenstädten Schulen eingerichtet. Befehlshaber der preußischen Flotte war Prinz Adalbert von Preußen, ein Sohn der Prinzessin Marianne von Preußen, die 1813 den Aufruf an die preußischen Frauen veranlaßt hat. (S. 37 f.) Die preußische Flagge wurde im Mittelmeer, in den oft- und westindischen Gewässern gezeigt. Auch der Eisenbahnbau machte gute Fortschritte; meist bauten Privatgesellschaften, aber der Staat leistete Garantie für die Zinsen der aufgewandten Kapitalien. Hannover und Oldenburg traten 1851 dem Zollverein bei. Erkrankung und Tod. Im Jahre 1857 erkrankte der König an einem Gehirnleiden. Da er kinderlos war, übernahm sein Bruder Wilhelm die Regentschaft. Am 2. Januar 1861 erlöste ihn der Tod von dem schweren Leiden. In der Friedenskirche zu Potsdam, die er selbst erbaut hat, ruht seine Leiche. 9. Überbliest über die wichtigsten Ereignisse in den Kauptsiaaten währenb biefes Zeilranmes. Die Revolution in Österreich veranlaßte Kaiser Ferdinand zur Abdankung. Ihm folgte 1848 sein damals achtzehnjähriger Neffe Franz Joseph I., der noch regiert. Dessen Vorhaben, die verschiedenen Bestandteile der Monarchie einheitlich zu verwalten, scheiterte an dem bewaffneten Widerstände der Ungarn, der erst durch russische Hilfstruppen niedergeworfen wurde. Der habsburgische Läuderbesitz zerfällt in zwei Reichshälften mit besondern Ministerien und Volksvertretungen: das Kaisertum Österreich und das Königreich Ungarn, in der Person des Herrschers durch Personalunion verbunden. In Frankreich hatte die zweite Republik nicht lange Bestand. Zu ihrem Präsidenten wurde 1848 Napoleon, der Sohn des ehemaligen Königs Ludwig Bonaparte von Holland, gewählt, der 1852 durch Senatsbeschluß und Volksabstimmung zum Kaiser erklärt wurde unfr als solcher Napoleon Iii. heißt. Als Napoleon Ii. gilt der Sohn Napoleons I., der nicht regiert hat und nach seines Vaters Sturz am österreichischen Hose lebte. *) Schoner sind Segelschiffe mit zwei Masten.

10. Für Präparandenanstalten - S. 169

1912 - Breslau : Hirt
I. Europa, — 3. Die außerdemschen Länder Europas, 169 Mit Ausnahme des von Dünen und Kiefernwaldungen eingenommenen öden Küstenlandes südlich der Gironde, der Landes, ist das Garonnebecken sehr fruchtbar und Frankreichs größtes Weingebiet (Bild 95). Unter den Städten steht voran Bordeaux (260), der bedeutendste Hafen Frankreichs am Atlantischen Ozean ivgl. seine Lage mit Bremen, Hamburg!). Es ist auch der Hauptausfuhrort der uach ihm benannten Bordeauxweine. Am östlichsten Punkte der Garonne liegt der lebhafte Jndustrieplatz Toulouse. W. Weinbau an der Gironde bei Bordeaux. § 258. Die auswärtigen Besitzungen und Schntzstaaten Frankreichs sind die wertvollsten Kolonien (etwa 52 Mill. E.) nach denen Englands und Hollands. Sie liegen in Afrika, Asien, in Amerika und in der Süd- see und bildeu die Grundlage des französischen Welthandels. § 259. Staatsverwaltung. Bald nach der Schlacht bei Sedan, am 4. September 1870, wurde Frankreich in eine Republik umgewandelt. Der auf 7 Jahre gewählte Präsident regiert mit Hilfe der Minister und zweier Kammern (dem Seuat und den Deputierten). Beide Kammern wählen als „Nationalversammlung" durch Stimmenmehrheit den Präsidenten. Zeichnung: Das Städte- und Festungsbild Frankreichs. Frank- reich ist als Fünfeck in das Gradnetz einzuzeichnen; die Grenze kann teils als gerade Linie, im W und So als flacher Bogen gezeichnet werden. Nach Ein- Zeichnung der genannten Städte ist die große Bahn Pyrenäen—brüssel durch eilte ziemlich gerade Liuie zu markiereu, die Toulouse, Lirnoges, Orleans, Paris, ^?t. Qnentin verbindet, gleichfalls die Bahn Bayonne—bordeaux—limoges.
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